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Finanzen • Bilanzierung • Controlling
Finanzen • Bilanzierung • Controlling 

Das Leistungsspektrum

 

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Das externe Rechnungswesen

 

  • lfd. Finanzbuchhaltung
  • lfd. Lohnbuchhaltung
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Jahresabschlussanalyse
  • Konzernabschlüsse

 

Quelle: CA Akademie AG

Das interne

Rechnungswesen

 

  • Liquiditätsrechnungen
  • Unternehmensplanung
  • Soll-/Ist-Vergleiche
  • Abweichungsanalysen
  • Vorschaurechnungen
  • Wirtschaftlichkeits-rechnungen
  • Kalkulationen
  • Konzernkonsolidierung

Finanzielle Unternehmens-wertsteigerung

 

  • Strategische Geschäftsfeldplanung
  • Optimale Kapitalstrukturierung
  • Businesspläne
  • Rating
  • Unternehmens-bewertungen

 

 

Die Finanzverwaltung eines Unternehmens umfasst nicht nur die Buchhaltung (das Erfassen von Geschäftsvorfällen) nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften. Das mag für externe Anforderungen (z.B. für Steuererklärungen oder die jährliche Vorlage der Jahresabschlüsse bei Banken) genügen. Es reicht jedoch bei Weitem nicht aus für interne Steuerungszwecke und zur Selbstinformation des Managements oder der Geschäftsführung. Viele Entscheider bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen entscheiden "aus dem Bauch" heraus, weil die Daten aus der Finanzbuchhaltung nicht auf systematischer Basis entscheidungsnützlich für die monatliche oder quartalsweise Steuerung ihres Unternehmens aufbereitet und analysiert werden. Der Standardbericht dieser Unternehmen ist dabei die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) die lediglich die Daten der Finanzbuchhaltung in einer aggregierten Form darstellt. Für Unternehmen mit nur einem Geschäftszweck und einem homogenen Kundenkreis ist das sicherlich eine ausreichendes Berichtselement. Für alle anderen bedarf es etwas mehr in Sachen Finanz-Know-How.

Da die meisten Unternehmer jedoch mit Ihrem operativen Geschäft schon mehr als genug zu tun, haben und sich neben Ihrem Steuerberater nicht auch noch einen Buchhalter und einen Controller leisten können oder wollen, stelle ich Ihnen dieses Finanz-Know-How zur Seite.

 

Eine Steuer- und/oder Rechtsberatung sind vom Leistungsangebot ausdrücklich ausgeschlossen. Hier sollte gelten: "Schuster, bleib bei deinen Leisten". In Rechts- und Steuerfragen gibt es die entsprechende Experten.

 

Wer bereits einen guten Steuerberater oder auch einen guten Buchführungsdienstleister hat oder die Tätigkeiten selbst erledigt, kann sich auch zeit- bzw. themenbezogen (z.B. Controlling-tätigkeiten oder bei Unternehmensbewertungsfragen) an meine Dienste wenden. 

 

Auf den nachfolgenden Seiten finden sie die grundsätzlichen Aufgabengebiete und Beispiele für mögliche Anwendungsfelder. Durch einen Klick auf die Überschriften gelangen sie auf nähere Beschreibungen zu den angebotenen Tätigkeiten.

 

 

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